Wer kommt für die teure Sanierung, die Bautrocknung und die kaputten Möbel auf? Wir klären auf, welche Versicherung bei Wasserschäden greift.
Die erste Panik nach einem Wasserschaden legt sich, doch schnell folgt die große Frage: Wer bezahlt das eigentlich alles? Die Kosten für Leckageortung, technische Trocknung und die komplette Wiederherstellung von Wänden und Böden können schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Die Wohngebäudeversicherung: Der Schutz für das Haus
Die Wohngebäudeversicherung greift immer dann, wenn feste Bestandteile des Hauses beschädigt wurden. Als Faustregel gilt: Wenn Sie das Haus auf den Kopf drehen würden, fällt alles, was NICHT herausfällt, unter die Gebäudeversicherung.
- Böden (Fliesen, verklebtes Parkett)
- Wände, Tapeten, Anstriche
- Heizungsanlagen und fest installierte Sanitärobjekte
- Kosten für die technische Bautrocknung und Leckageortung
Wichtig: Es muss sich in der Regel um Leitungswasser (aus Zu-/Ableitungsrohren, Heizungen oder Klimaanlagen) handeln, das bestimmungswidrig ausgetreten ist. Grundwasser oder Überschwemmungen sind nur abgedeckt, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
Die Hausratversicherung: Der Schutz für Ihre Möbel
Alles, was beim 'Auf-den-Kopf-Drehen' des Hauses herausfallen würde, gehört zum Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt für bewegliche Gegenstände, die durch das austretende Wasser zerstört wurden.
- Möbel, Schränke, lose Teppiche
- Elektronik (Fernseher, Laptops)
- Kleidung und Bücher
- Ggf. Hotelkosten, falls die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist
Die private Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte geschädigt wurden
Sollte das Wasser durch Ihre Decke in die darunterliegende Wohnung Ihres Nachbarn laufen (z.B. weil Ihnen die Badewanne übergelaufen ist), kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden am Eigentum des Nachbarn auf.
Wie LB.tec Ihnen bei der Abrechnung hilft
Der Papierkram mit der Versicherung ist oft nervenaufreibend. Wir bei LB.tec bieten unseren Kunden daher die Versicherungs-Direktabrechnung an.
Stressfreie Abwicklung
Sie unterschreiben uns lediglich eine Abtretungserklärung. Danach erstellen wir gerichtsfeste Fotodokumentationen, detaillierte Kostenvoranschläge und klären alle technischen Fragen direkt mit dem Gutachter der Versicherung. Wir rechnen am Ende direkt ab – Sie müssen nicht in Vorkasse treten!
